Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

In dem Spezialgebiet des Verkehrsrechts ist eine anwaltliche Vertretung dringend anzuraten.

Die Vielschichtigkeit des Rechtsgebietes, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass häufig die Teilbereiche des Verkehrsrechtes ineinander greifen, erfordert eine anwaltliche Betreuung des Mandates mit der entsprechenden Erfahrung und Weitsicht. Unsere Sozietät gewährleistet im Rahmen der verkehrsrechtlichen Mandate eine umfassende anwaltliche Vertretung, welche insbesondere folgende Aspekte umfasst:

  • Regulierung von Unfallschäden (Recht der Haftpflichtversicherung, Regulierung von Sach- und Personenschäden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden)
  • Regulierung von Unfallschäden nach Eigenverschulden (Recht der Kaskoversicherung)
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch, etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.)
  • Bußgeldsachen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, etc.)
  • Verkehrszivilrecht (Neu- und Gebrauchtwagenkauf, Leasingverträge)

Ständige Weiterbildung in jedem der genannten Teilbereiche im Hinblick auf Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ist ein zwingendes Muss für jeden Spezialisten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist daher für uns selbstverständlich.

Insgesamt kann verkehrsrechtlich nur dringend angeraten werden, jeden einzelnen Fall einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, da nur durch diesen erhebliche Risiken oder aber wirtschaftliche Nachteile vermieden werden können. Sämtliche Bereiche des Verkehrsrechts (mit Ausnahme der vorsätzlich begangenen Straftat) können durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wirtschaftlich verträglich gestaltet werden. Insoweit sollte auch geprüft werden, ob im Bereich Verkehrsrecht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht.

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