Firmenmandanten

Firmenmandanten

Die Rechtsanwaltskanzlei Kirchner & Krutt haben bereits frühzeitig die Betreuung von Firmenkunden übernommen, dies in den Bereichen der Forderungsbeitreibung und des Forderungsmanagements, sowie in der Beratung zu gesellschaftrechtlichen Fragestellungen einschließlich der Firmengründung. Hierzu zählt auch die Betreuung des Firmenfuhrparks im Rahmen der Abwicklung von Leasingverträgen, Verkehrsunfallsachen sowie Verkehrsbußgeldsachen durch Herrn Rechtsanwalt Ottmar Kirchner und die Vertretung von Hausverwaltungen und WEG Verwaltungen im Rahmen der Beitreibung von Forderungen, Kündigungsprozessen und gesondert für Wohnungseigentum in Gemeinschaften, die Vertretung in Anfechtungsverfahren durch den Rechtsanwalt Martin Krutt.

Zielsetzung bei der Betreuung von Großmandaten ist es, im Rahmen einer vernünftigen Dienstleistung den dortigen Arbeitsaufwand zu minimieren und die übertragenen Mandate zielorientiert ohne weiteren Verwaltungsaufwand, von der Mandatsübernahme bis zur Mandatsbeendigung, einschließlich Zwangsvollstreckung und Auskehr von Fremdgeldern, abzuwickeln.

Wir berücksichtigen hierbei gerne die individuellen Informationswünsche der Mandanten, beginnend bei einem tagesaktuellen Statusreport zu eingehender Korrespondenz je Mandat auf Papier oder schriftlich per E-Mail bis hin zu einem monatlichen Report zum Sachstand aller laufenden Mandate.

Ebenso werden wir in Zukunft den Firmenmandanten die sogenannte Onlineakte zur Verfügung stellen können, diese ermöglicht es dem Mandanten jederzeit selbst in die hier geführte Akte Einsicht zu nehmen, sich über eingehende Post und den Sachstand des jeweiligen Mandats zu informieren, so dass gegebenenfalls und auf Wunsch auf Korrespondenz oder Reporttermine verzichtet werden kann.

Im Rahmen der Mandatsführung für Firmenkunden ist es uns ein Anliegen, nicht nur die rechtliche Vertretung zu übernehmen, sondern dies auch kompetent im Sinne eines sich Vertrautmachens, in die für die Mandatsbearbeitung notwendigen Abläufe.

Eine solche Einarbeitung in die Betriebsabläufe des jeweiligen Mandanten, dies zeigt die Erfahrung, ist notwendig, um diesen optimal zu vertreten insbesondere in gerichtlichen Verfahren, denn nur der sachkompetente und in die betrieblichen Belange eingearbeitete Anwalt ist in der Lage, den Mandanten bei Gericht ohne dessen Anwesenheit sicher zu vertreten und die bestmöglichen Ergebnisse zu verhandeln.

Für die weiteren Details einer Zusammenarbeit freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.

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